NEU: Ausbildungspflicht bis 18

Mit 1. August 2016 wurde in Österreich eine Ausbildungspflicht eingeführt. Das bedeutet, dass alle Menschen unter 18 Jahren nach der Pflichtschule eine weitere Schule besuchen oder eine Ausbildung machen müssen.

Brief der Minister an die Eltern

Meldepflicht für Eltern/Erziehungsberechtigte

Jugendliche, die kein Bildungs- oder Ausbildungsangebot nutzen, sollen optimal unterstützt werden, rasch ein passendes Angebot zu finden. Dafür ist es nötig, sie möglichst frühzeitig zu erkennen.

Wir Eltern sind daher verpflichtet, die Koordinierungsstelle zu verständigen, wenn unser Kind seit vier Monaten keine Schule oder Ausbildung macht und somit die Ausbildungspflicht nicht erfüllt. Nehmen Sie so früh wie möglich mit der Koordinierungsstelle Kontakt auf! Die Verständigung muss jedenfalls sofort nach Ablauf der vier Monate, spätestens zwei Wochen danach erfolgen.

WICHTIG: Die Meldepflicht tritt für Eltern/Erziehungsberechtigte mit 1. Juli 2017 in Kraft.

Link: http://ausbildungbis18.at

Weitere Informationen finden Sie auch unter folgenden Links:

Nationale Strategie gegen Schulabbruch

Bildungsfolder des Bundesministeriums